SCHÜLERAUSTAUSCH
Allgemeiner Schüleraustausch
Aus den bescheidenen Anfängen Ende der 1960er-Jahre hat sich der internationale Schüleraustausch bis heute zu einer festen Größe am RMG entwickelt. Der allgemeine Schüleraustausch, der allen Schülerinnen und Schülern der 10. Klasse angeboten wird, ist eine außerunterrichtliche Aktivität, die sich seit Jahren einer großen Beliebtheit erfreut.
Der Austausch hatte zum einen schon immer das Ziel, die Jugendlichen außerschulisch zu bilden. Ob im Kennenlernen neuer Kulturen, ob in der Natur oder in der sportlichen Herausforderung - der Schüleraustausch der 10. Klassen bildet neben der Studienfahrt in der Q11 einen Höhepunkt in der Oberstufe.
Im Rahmen von Aufenthalten in Gastfamilien erhalten die Jugendlichen die besondere Gelegenheit, den Lebensalltag des Gastlandes kennenzulernen. Diese Erfahrung wird durch den Besuch des Unterrichts an der ausländischen Partnerschule und durch Ausflüge und Exkursionen in die nähere und weitere Umgebung ergänzt. Dieses Konzept des interkulturellen Austauschs ist neben der sprachlichen Komponente, d. h. sich in der Sprache des Gastlandes oder in der Drittsprache Englisch zu unterhalten, ein äußerst wichtiger Baustein im Profil des RMG.
Der allgemeine Schüleraustausch in der 10. Jahrgangsstufe wird in der Regel klassengebunden organisiert und hatte in den letzten Schuljahren zehn Partnerschulen und acht verschiedene Länder zum Ziel: England, Frankreich, Italien, Polen, Rumänien, Schweiz, Spanien und die USA.
Überblick über unsere aktuellen Partnerschulen:
FRANKREICH Lycee Gustave Jaume in Pierrelatte im Distrikt Tricastin |
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ENGLAND Bancroft's School in Woodford Green bei London |
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POLEN Zespól Szkól Ekonimczno-Uslugowych in Zabrze (Hindenburg) (Schuljahr 2004/2005) Zespól Skól Nr. 8 in Stettin (seit dem Schuljahr 2005/2006) |
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SPANIEN I.E.S. Mila i Fontanal in Vilafranca del Penedes bei Barcelona (Schuljahr 2005/2006) I.E.S Gregori Maians in Oliva bei Valencia (seit dem Schuljahr 2006/2007) I.E.S. J. R. Benapres in Sitges bei Barcelona (seit dem Schuljahr 2006/2007-2013/14) I.E.S. Veles e Vents in Gandia bei Valencia (Schuljahr 2009/2010 bis Schuljahr 2010/2011) Colegio Lope de Vega in Benidorm bei Alicante (seit dem Schuljahr 2010/2011) I.E.S Ausias March in Gandia bei Valencia (seit dem Schuljahr 2012/2013) Colegio Maria Inmaculada in Puerto de Sagunto bei Valencia (seit dem Schuljahr 2014/15) |
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USA New Prague High School in New Prague, Minnesota (seit dem Schuljahr 2008) Salisbury High School in Allentown, Pennsylvania (seit dem Schuljahr 2014/15 alle zwei Jahre) |
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SCHWEIZ Gymnase Francais in Biel/Bienne, Kanton Bern (Schuljahr 2015/16) |
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RUMÄNIEN Regele Ferdinand Pedagogical High School in Sighetu Marmatiei, Region Maramuresch |
Individueller Schüleraustausch
Neben den vielfältigen Austauschprogrammen mit unseren Partnerschulen in Europa und den USA besteht die Möglichkeit zu einem individuellen Schüleraustausch. Dieser kann im Zeitraum von mehreren Wochen bis hin zu einem ganzen Jahr in einer Familie bzw. an einer Auslandsschule stattfinden - eine großartige Erfahrung, die ebenfalls ganz besondere Einblicke in das jeweilige Land ermöglicht, die Selbstständigkeit erhöht und die praktische Sprachkompetenzen der Schülerinnen und Schüler vertiefend fördert.
Im Vorfeld eines Auslandsaufenthaltes ist eine gute Absprache zwischen Schülerin bzw. Schüler, Eltern, Lehrkräften, Schulleitung und ggf. Gastfamilien notwendig. Zum einen müssen z. B. Absprachen für zu erbringende Leistungsnachweise oder den Aufenthalt in der Gastfamilie getroffen werden. Zum anderen gilt es abzuwägen, inwieweit und wie der versäumte Lernstoff nach der Rückkehr eigenständig nachgeholt werden kann und wie der Übertritt sowie der Lernerfolg in der nächsten Jahrgangstufe beeinflusst werden.
Wann ist der richtige Zeitpunkt für einen individuellen Auslandsaufenthalt?
Idealerweise findet ein individueller Auslandsaufenthalt in der 11. Klasse statt - besonders wenn in der 9. und 10. Klasse eine Teilnahme an der Individuellen Lernzeitverkürzung (ILV) erfolgt ist.
Ein (kurzer) Aufenthalt in der 9., 10. oder nach der 11. Klasse ist grundsätzlich ebenfalls möglich. Wegen der Folgen für das schulische Fortkommen sollte dabei immer genaue Rücksprache genommen werden und deswegen richtet sich das Angebot für einen längeren Auslandsaufenthalt inbesondere an Schülerinnen und Schüler mit guten bis sehr guten Leistungen.
Welche Varianten eines individuellen Auslandsaufenthalts gibt es?
Es ist zwischen zwei Varianten zu unterscheiden:
- Schüleraustausch mit Tauschpartner: Die Schülerinnen und Schüler wohnen für die Zeit des Austauschs bei ihren Tauschpartnern in deren Familien und besuchen mit ihnen zusammen die Schule.
- Auslandsjahr ohne Tauschpartner: Die Schülerinnen und Schüler wohnen bei einer Gastfamilie, die über eine der zahlreichen Organisationen vermittelt wurde. Die Kosten sind hier entsprechend höher, es gibt aber Institutionen, die (Teil-)Stipendien vergeben.
Bis wann muss man sich bewerben?
Auswahlverfahren und Organisation erfordern viel Vorarbeit, deswegen liegen die Bewerbungsfristen je nach Anbieter bzw. Programm oft ein oder sogar eineinhalb Jahre vor dem Antritt des eigentlichen Aufenthaltes. Man muss sich also frühzeitig, d. h. bis zu zwei Jahre vor Beginn des eigentlichen Auslandsaufenthaltes informieren und dann zügig bewerben.
Welche schulischen Bedingungen und Vorgaben gelten für einen individuellen Auslandsaufenthalt?
Die Schülerin bzw. der Schüler muss einen Platz an einer Schule im Ausland haben, die der in Deutschland besuchten Schulart entspricht (d. h. gymnasiales Niveau). Es müssen Regelungen über zu erbringende Leistungen in Absprache mit der Schulleitung getroffen werden, welche dann von der Auslandsschule zu bescheinigen sind. Des Weiteren muss die Schülerin bzw. der Schüler vom Direktorat für die gesamte Zeit des Auslandsaufenthalt vom Schulbesuch in Bayern beurlaubt sein.
Nach einem genehmigten Auslandsaufenthalt ist das Vorrücken in die nächsthöhere Jahrgangsstufe auf Probe auf Antrag nach §31 und §35 GSO möglich, wenn zu erwarten ist, dass die entstandenen Lücken geschlossen werden können. Ebenso muss die Schule im Ausland regelmäßig besucht worden sein und hierüber sowie über die dort erzielten Leistungen ein Nachweis vorliegen. Der versäumte Stoff ist selbstständig nachzuholen, Vergünstigungen können nicht beansprucht werden. Ein im Ausland verbrachtes Schuljahr wird nicht auf die Höchstausbildungsdauer angerechnet.
Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus?
Während des Auslandsaufenthalts besteht kein Schutz durch die gesetzliche Schülerunfallversicherung. Vor der Abreise muss daher überprüft werden, ob die bereits bestehende Haftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung auch im Ausland ausreichend Schutz bietet. Sollte dieser nicht ausreichen bzw. ist wie z. B. bei ERASMUS+-Programmen der Nachweis bestimmter Versicherungen verpflichtend, müssen die Eltern ihr Kind für den Zeitraum des Aufenthaltes entsprechend zusätzlich versichern.
Welche Förder- und Austauschprogramme sowie Stipendien gibt es?
Ein Jahr im Ausland gibt es nicht umsonst, jedoch existieren etliche Förderprogramme und Stipendien, die einen (Groß-)Teil der Kosten auffangen können. Im Folgenden sind einige Informationen und Institutionen aufgelistet, die Schülerinnen und Schüler im Ausland finanziell fördern und bei der Vermittlung einer Auslandsschule helfen.
- Sammlung von Angeboten und Auskünften zum individuelle Schüleraustausch
- zwei- bis mehrmonatige individuelle Austauschprogramme mit verschiedenen Partnerländern
Botschafter Bayerns in Kooperation mit Youth for Understanding (YFU)
- Für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren, die in Bayern leben und eine bayerische Schule besuchen
- Bewerbung für das Stipendium „Botschafter Bayerns"
- Aufenthalt bei einer Gastfamilie samt Schulbesuch in den Partnerländern Bayerns
- Schüleraustausch mit der französischen Schweiz
- Anmeldung: November
- Kurzzeitaufenthalt ab der 9. Klasse (2-3 Wochen), Langzeitaufenthalt für Schülerinnen und Schüler mit ILV in der 11. Klasse (1-6 Monate)
- Aufenthalt im europäischen Ausland
- Voraussetzungen: Aufnahme in einer Gastfamilie (im Tauschverfahren) und Schulbesuch für die Aufenthaltsdauer, Vereinbarung zwischen entsendender und aufnehmender Schule sowie Schülerin bzw. Schüler und Eltern, Versicherungspflicht, Teilnehmerbericht
- Finanzieller Zuschuss für Reisekosten, Versicherungsschutz, Aufenthalt in der Gastfamilie, Aufenthalt an der Schule, Sprachförderung, aber nicht in voller Höhe des Aufenthaltes
- Bewerbungsfrist: Mitte Januar
GDANSA - Gesellschaft für Deutsch - Australischen/Neuseeländischen Schüleraustausch
- Teil- bzw. Vollstipendien für Australien und Neuseeland für jährlich 25-30 Jugendliche
- Beginn der Bewerbungsphase: Mitte Januar
Parlamentarisches Patenschafts-Programm
- Vollstipendium für ein Austauschjahr in den USA
- Für Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren, die noch die Schule besuchen (Ausnahme: Jugendliche mit US-Staatsbürgerschaft, Kinder von Bundestagsabgeordneten)
- Finanzielle Förderung von Auslandsaufenthalten von Schülerinnen und Schülern
- Austauschprogramm mit Frankreich, gefördert vom Deutsch-Französischen Jugendwerk
- erst Aufnahme von französischem Jugendlichen für sechs Monate, dann halbjähriger Auslandsaufenthalt in Frankreich
- Geeignet bei ausreichenden Sprachkenntnissen, um nach kurzer Eingewöhnung dem Unterricht im Gastland folgen zu können, und bei ausreichenden schulischen Leistungen, um nach Ablauf des Austausches den Schulbesuch gut fortsetzen zu können
- Bewerbungsfrist: meist Anfang/Mitte November für den Austausch im folgenden Kalenderjahr
Weitere Förderprogramme und Stipendien sowie kommerzielle Anbieter, die Austausche und Auslandsaufenthalte organisieren:
- AJA - Arbeitskreis gemeinnütziger Jugendorganisationen
- DFH - Deutscher Fachverband High School e. V.
- KMK-PAD: Freiwilligendienst "kulturweit"
Ansprechpartner: StD Jörg Thelenberg
Stand: November 2022