DEMOKRATIE-MINUTE AM RMG

300124 PuG DemokratieMinute BED 3 A 

Am 30. Januar 2024 waren alle Schülerinnen und Schüler des RMG zu einer „Demokratie-Minute“ eingeladen. Anlass war der 91. Jahrestag der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler - ein Tag, der das Ende der ersten deutschen Demokratie bedeutete, weil entscheidende Grundrechte eingeschränkt oder außer Kraft gesetzt wurden.

Ziel der „Denk-Minute“ war es, den Schülerinnen und Schülern noch einmal die Bedeutung der Grundrechte für eine funktionierende Demokratie vor Augen zu führen, da diese die Freiheit und Gleichheit aller Bürgerinnen und Bürger gewährleisten.Verschiedene Jugendliche aus der 9., 11. und 12. Klasse stellten dazu einzelne Grundrechte vor und erklärten beispielhaft, was eine Einschränkung dieser Rechte damals bedeutete und auch heute noch bedeuten würde.

Im Anschluss daran konnten die Schülerinnen und Schüler eine Plakat-Ausstellung zu Grundrechten in der Schulstraße besuchen, die daran erinnern soll, dass Grundrechte und die Demokratie nicht selbstverständlich sind, sondern auch gelebt und geschützt werden müssen.

 

2024 01 30 Unterricht PuG Demokratie Minute 05Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Die Prinzipien, die in Artikel 1 GG verankert sind, wurden während der NS-Zeit massiv verletzt: Die systematische Verfolgung und Vernichtung von Juden, politisch Andersdenkenden, Homosexuellen und anderen Minderheitengruppen durch das NS-Regime stellte eine eklatante Verletzung der Menschenwürde dar.

Jeder Mensch konnte ein Opfer dieser Verfolgung werden, wenn er oder sie anders war oder dachte.

 

Artikel 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit.

Hitlerjugend und der Bund Deutscher Mädel waren ab 1936 für alle deutschen Jugendlichen zwischen 10 und 18 Jahren verpflichtend, was die persönliche Freiheit der Kinder und Jugendlichen stark einschränkte: Sie wurden dazu gezwungen, die NS-Ideologie zu übernehmen und ihre Freizeitaktivitäten und Bildung wurden streng kontrolliert.

Eure Freiheit, eure Nachmittage und eure Freizeit zu gestalten, wie ihr wollt, gab es damals nicht. 

 

 

Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Ein prominentes Beispiel ist die systematische Diskriminierung und Verfolgung von Sinti und Roma, die nur aufgrund ihrer Gruppenzugehörigkeit zu Menschen mit weniger Rechten wurden.

Wer gegen die Regierung war, wurde verfolgt: seine Meinung konnte man damals nicht frei äußern!

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Im Gegensatz dazu war es in der NS-Zeit die "natürliche" Hauptaufgabe aller Mädchen und Frauen, möglichst viele gesunde und starke Kinder zur Welt zu bringen. Es wurden positive Anreize wie steuerliche Begünstigungen und das Mutterkreuz geschaffen, um die Gebärfreudigkeit zu erhöhen. Die gewünschte Rolle der Frau war klar die der Ehefrau, Hausfrau und Mutter, die den Mann und besonders das "Vaterland" an der "Heimatfront" zu unterstützen hatte und durch Nachwuchs an Soldaten und Kindern zur "Stärkung der deutschen Rasse" beizutragen hatte.

 

Artikel 4

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

 

Artikel 5

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.

Durch die sogenannte “Gleichschaltung” der deutschen Universitäten und Forschungseinrichtungen. Übte die NS-Regierung starken politischen Druck auf Wissenschaftler und Akademiker aus und viele wurden beispielsweise aufgrund ihrer politischen Überzeugungen entlassen. Darüber hinaus wurde die Forschung stark zensiert und auf Themen beschränkt, die mit der Weltanschauung der Nazis vereinbar waren.

Diese Veranstaltung hätte damals weder in der Schule noch überhaupt stattfinden dürfen.

 

Artikel 6

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

 

Artikel 8

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

Verschiedene Verordnungen ermöglichten es der Nazi-Regierung, Zeitungen und Versammlungen zu verbieten sowie öffentliche Kritik zu unterdrücken:
Demonstrationen wie Mahnwachen für Demokratie oder auch die Bauernproteste wären damals nicht möglich gewesen.

 

Artikel 9

(3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet.

 

Artikel 10

(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

 

Artikel 12

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.

 

Artikel 13

(1) Die Wohnung ist unverletzlich.

 

Artikel 16

(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.

Politischen Gegnern wurde durch die NS-Regierung die Staatsangehörigkeit entzogen, um sie auszuschließen.
Auch heute gibt es Menschen, die klar trennen wollen, wer dazu gehört und wer nicht: allerdings nur aufgrund von Kriterien, die sie selbst bestimmen und die jeden oder jede, die anders ist oder denkt, ausgrenzen: Das kann auch jeden von euch treffen!

 

Artikel 16a

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

 

OStR Daniel Beck