FLEXIBILISIERUNGSJAHR FÜR DIE KLASSEN 8-10

Im Rahmen der individuellen Lernzeit sollen alle Schülerinnen und Schüler, die Förderbedarf haben, mit zusätzlichen Angeboten unterstützt werden. Durch die Nutzung eines Flexibilisierungsjahres kann diese Lernzeit auch um ein Jahr verlängert werden. Dabei handelt es sich um die neue Möglichkeit, ein Jahr zu wiederholen oder zweimal zu machen, ohne dass daraus Nachteile bezüglich der erlaubten Aufenthaltsdauer an der Schule entstehen. Das Angebot kann einmal während der Schulzeit wahrgenommen werden und setzt eine bestandene Jahrgangsstufe voraus.

Das Flexibilisierungsjahr wird Schülerinnen und Schüler angeboten,

  • die aufgrund deutlicher Lernrückstände das Klassenziel in den Jahrgangsstufen 7-10 nur knapp erreichen.
  • die ihre Befähigung am Ende der 10. Jahrgangsstufe verbessern wollen, weil sie danach einen anderen Bildungsweg anstreben oder ihre Grundlagen für die gymnasiale Oberstufe festigen möchten.
  • die besondere Begabungsschwerpunkte haben und zusätzliche Zeit für die Weiterentwicklung ihrer Begabungen benötigen.
Für das Flexibilisierungsjahr gibt es zwei Varianten:

Variante 1

Schüler können am Ende eines Schuljahres 8, 9 oder 10 oder bis spätestens zwei Wochen nach Ende des folgenden Schulhalbjahres entscheiden, die bestandene Jahrgangsstufe 8, 9 oder 10 in veränderter Form (siehe unten) zu wiederholen. Die bereits erworbene Vorrückungserlaubnis bleibt unverändert bestehen.

Variante 2

Schüler können am Ende der bestandenen Jahrgangsstufe 7 oder 8 oder bis spätestens zwei Wochen nach Ende des folgenden Schulhalbjahres entscheiden, dass sie die kommende Jahrgangsstufe 8 oder 9 in zwei Durchgängen durchlaufen wollen. Die Erlaubnis zum Vorrücken in die darauffolgende Jahrgangsstufe wird am Ende der beiden Jahre aus dem Gesamtergebnis ermittelt. Ein Abbruch nach einem Jahr ist nicht möglich. Diese Variante gilt nicht für die 10. Klasse.

Flexibilisierungsjahre beinhalten weniger Unterrichtsstunden zugunsten individueller Lernzeit.

In beiden Varianten können bis zu 6 Unterrichtsstunden pro Jahr gestrichen werden (in der Regel keine Kernfächer), so dass freie Zeiten für die individuelle Lernzeit und Förderung entstehen. Eine geringere Anzahl an Leistungsnachweisen und zusätzliche Lernzeit schaffen Entlastung. Die Fördermaßnahmen werden individuell auf den Bedarf der Schülerin oder des Schülers abgestimmt.

Förderbedarf frühzeitig erkennen

Eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen des Förderkonzeptes ist die enge Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus, damit Förderbedarf frühzeitig erkannt wird. Unsere Schule wird die Leistungsentwicklung der Schülerinnen und Schüler aufmerksam verfolgen und rechtzeitig zu Beratungsgesprächen bezüglich einer individuellen Förderung und möglichen Wahl eines Flexibilisierungsjahres einladen.

Sehr geehrte Eltern, bitte wenden Sie sich bei weiterem Informationsbedarf oder bereits bestehendem Interesse an einem Flexibilisierungsjahr für Ihr Kind über das Sekretariat an die Schulleitung. Dabei können Sie auch einen Beratungstermin vereinbaren.

Informationen auf den Seiten des Kultusministeriums:

http://www.km.bayern.de/individuelle-lernzeit-gym